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In Adorf soll ein Kindergarten in
freier Trägerschaft neu errichtet werden.
Träger dieser Einrichtung ist die Evangelisch-Lutherische
Kirchgemeinde, die
einen entsprechenden Antrag bei der Stadt Adorf eingereicht hat.
Hintergrund
Die Stadt Adorf betreibt in eigener Trägerschaft den Kindergarten "Zwergenvilla".
Die Belegungszahlen in dieser Einrichtung haben die oberste
Kapazitätsgrenze
erreicht. Der "Zwergenvilla" zugeordnet ist der Hortbereich der
Grundschule.
Finanzierung einer Kindertagesstätte
Der Neubau von Kindertagesstätten wird in Sachsen von mehreren
Stellen
gefördert. Hierbei wird auch die Kommune in die Pflicht genommen.
Wie diese Baukostenzuschüsse
aufgeteilt werden ist in der
VWVKitaInvest aufgegliedert.
Wichtig hier bei ist, dass die förderfähigen Kosten eine
Höchstgrenze haben.
In dieser Verwaltungsvorschrift ist unter VI/Absatz 2
die Zuwendungsvoraussetzung
und unter V/ Absatz 2 die Höhe der Förderfähigkeit
(11.900 EUR / Platz) geregelt.
Die Finanzierung des Neubaus ruht dabei auf das Land Sachsen,
Landkreis,
der Stadt Adorf und dem freien Träger (in diesem Fall der
Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde).
In gleicher Weise ist der laufende
Betrieb einer Kita zu finanzieren - Die Gesamtbetriebskosten eines
Kindergartens werden auf den Freistaat Sachsen, die jeweilige
Kommune, den Eltern und wenn
vorhanden dem freien Träger verteilt.
Die Position der Freien Wähler Adorf

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